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Lebenspartnerschaft

Seit einer Gesetzesänderung zum 01.10.2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, die bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Weitere Informationen dazu finden sie unter dem Punkt Eheschließung.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG)

Gebühren

15,- € für die Ausstellung von zwei Eheurkunden mit dem Hinweis auf die bestehende Lebenspartnerschaft

Benötigte Unterlagen

  • Neuer Auszug aus dem Lebenspartnerschaftsregister als Nachweis des Fortbestandes der Lebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunden
  • Personalausweise
  • Falls nicht in Schwalmtal geheiratet werden soll: Zusätzlich eine erweiterte Meldebescheinigung vom Bürgerservice
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Lebenspartnerschaft

Zuständigkeit

Nicole Optenplatz
Telefonnummer: 02163/946-139