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Familie

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Die Gemeinde Schwalmtal ist bereits seit langem in der Familienarbeit aktiv. Seit 2010 werden die gemeindlichen Aktivitäten für Familien durch die Familienbeauftragte koordiniert.


Informieren Sie sich im unteren Teil der Seite über das im Markt 2.2 angesiedelte Familienbüro und das Schwalmtaler Bündnis für Familien.
 

Familienbüro

Das Familienbüro der Gemeinde Schwalmtal versteht sich als erste Anlaufstelle für alle Anliegen von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Großeltern.


Anna Zscherpe (Familienbüro)

•    bietet Informationen und Orientierung für Eltern nach der Geburt eines Kindes /koordiniert den Familienbesuchsdienst
•    informiert über bestehende Betreuungsangebote, z.B. in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Schulen
•    informiert neu zugezogene Familien über vorhandene Angebote 
•    berät bei familiären und persönlichen Anliegen, z.B. in Erziehungs- und Lebensfragen und vermittelt an weitere Hilfestellen
•    berät zu medienpädagogischen Themen
•    unterstützen bei der Suche nach geeigneten Freizeit-, Kultur- und Sportangeboten
•    gibt Hinweise über kinder-, jugend- und familienorientierte Angebote
•    berät zu Fördermöglichkeiten für Familien (z.B. Bildungs- und Teilhabepaket) und unterstützt bei der Antragstellung 
•    führt Informationsveranstaltungen durch
•    fördert die Vernetzung der bereits bestehenden Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien
•    Gewährleistet die kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V.
… damit Schwalmtal noch familienfreundlicher wird.
Frau Anna Zscherpe informiert Sie zu allen familienrelevanten Themen und vermittelt an kompetente Ansprechpartner.
Die vertrauliche Beratung erfolgt innerhalb der Sprechzeiten im Markt 2.2.
Lassen Sie sich auch gerne telefonisch beraten oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Ansprechpartnerin:
Anna Zscherpe
Telefon: 02163/946-192
Email: anna.zscherpe@schwalmtal.de

Dienstag:     8.00 Uhr – 12.00 Uhr 
Mittwoch:      8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Montag und Freitag geschlossen



BuT

Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können BuT-Leistungen erhalten, wenn Ihre Familie oder gesetzlichen Vertreter eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld gemäß SGB II (Zuständigkeit Jobcenter Viersen)
  • Bezug von Sozialhilfe gemäß SGB XII
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerber nach dem AsylbLG (Sozialamt Kreis Viersen)

Die Leistungen gibt es für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 25. Lebensjahr. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden nur bis zum 18. Lebensjahr gewährt.

BuT beinhaltet folgende Leistungen 
 

  • eintägige Ausflüge und mehrtägige (Schul-) Fahrten
  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • Lernförderung (Nachhilfe)
  • Mittagsverpflegung in Schule und Kindertagesstätte
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsmitgliedschaft, Ferienfreizeit, Musikunterricht)
  • Schülerbeförderungskosten

Ausflüge und Klassenfahrten
Die Kosten für ein- und mehrtägige Ausflüge und
Klassenfahrten mit der Kindertagesstätte, Kindertagespflege
oder Schule können bis auf das Taschengeld
übernommen werden.

Persönlicher Schulbedarf
Für den Schulbedarf, wie z.B. Schultasche und
-materialien, werden pauschal zum 1. August
130,- Euro und zum 1. Februar 65,- Euro gewährt.

Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)
Wenn die wesentlichen Lernziele gefährdet sind
und schulische Angebote nicht vorhanden sind
oder nicht ausreichen, können die tatsächlichen
Kosten für außerschulischen Nachhilfeunterricht
übernommen werden.
Hierzu ist das Zusatzblatt "Lernförderung" von der
Schule bestätigt vorzulegen.

Mittagsverpflegung in Schulen, Kitas, Horten
Die entstehenden Aufwendungen für die gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung in der Kita, Kindertagespflege,
im Hort oder in der Schule werden vollständig
übernommen.

Soziale und kulturelle Teilhabe
Zur Förderung der Integration und für Aktivitäten mit
Gleichaltrigen außerhalb der Schule in Vereinen, bei
Freizeiten oder anderen Ferienangeboten im Bereich
Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
Unterricht in künstlerischen Fächern wie
Musikunterricht
werden bis zum 18. Lebensjahr monatlich pauschal
15,OO Euro gewährt.
Für größere Aktivitäten können monatliche
Beiträge alternativ auch angespart werden.

Schülerbeförderung
Sind Schülerinnen und Schüler bei Fahrten zur
Schule auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
angewiesen, werden die erforderlichen Kosten
zur nächstgelegenen, geeigneten Schule vollständig
übernommen. Dies gilt nur, sofern die Kosten nicht
bereits von Dritten übernommen werden.

Wo stelle ich einen Antrag?

Personen, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag
beziehen sowie Asylbewerbende, die im
Besitz einer Duldung oder Gestattung sind, beantragen
die BuT-Leistungen beim Sozialamt des
Kreises Viersen.

Kreis Viersen
Sozialamt
– Bildung und Teilhabe –
Rathausmarkt 3 41747 Viersen
Telefon O2162 39-2730
Fax: O2162 39-1726
E-Mail: but@kreis-viersen.de
Servicezeiten: Mo – Fr 8 – 17 Uhr


Wer Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
bezieht und Asylbewerbende die eine Aufenthaltserlaubnis
besitzen, wenden sich an das Jobcenter.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter beantworten
Ihre Fragen gerne.

Jobcenter Kreis Viersen
Büro Bildung und Teilhabe
Freiheitsstraße 164 41747 Viersen
Telefon: O2 162 266 1-100
Fax: O2162 2661 17 1 1 1
E-Mail:
Jobcenter-Kreis-Viersen.7135-BuT@jobcenter-ge.de
Servicezeiten: Mo, Di, Do 8 - 12 und 14 - 16 Uhr
      Mi + Fr 8 - 12 Uhr

Antragsformulare und Unterstützung bei der Antragstellung
sind erhältlich im
Familienbüro
Gemeinde Schwalmtal
Markt 22 
41366 Schwalmtal
Ansprechpartnerin:
Anna Zscherpe 
Telefon: 02163/946-192
 

Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V.

Familienbesuchsdienst

Hallo Baby - willkommen in Schwalmtal!

Der Familienbesuchsdienst des Schwalmtaler Bündnisses für Familie e.V.

Die Geburt eines Kindes ist für alle ein freudiges und spannendes Ereignis. Damit sich frischgebackene Eltern mit ihren Neugeborenen in der Gemeinde willkommen, wertgeschätzt und gut beraten fühlen, bietet das Schwalmtaler Bündnis für Familie e.V. ab sofort einen Familienbesuchsdienst an.
Er wird auf Wunsch alle Familien mit einem Neugeborenen besuchen und in der Gemeinde willkommen heißen.
Hierfür erhalten die frischgebackenen Elten einige Wochen nach der Geburt ihres Kindes ein Willkommensschreiben des Bürgermeisters, in dem auf den Familienbesuchsdienst aufmerksam gemacht wird.

Dafür sind elf Frauen, die aus den unterschiedlichsten Berufen kommen, schwerpunktmäßig im Bereich Kommunikation geschult worden.
Und auch während ihrer Tätigkeit werden die engagierten Frauen nicht allein gelassen, es werden regelmäßige Reflexionstreffen angeboten. Folgende Frauen sind ehrenamtlich für den Schwalmtaler Familienbesuchsdienst in der Gemeinde unterwegs:
Dietlind Bielefeld, Anita Draken, Michaela Erdmann, Monika Müller, Renate Münz, Barbara Munderloh, Ulrike Ortmann, Jutta Sedgwick, Hannelore Weist, Erika Welters und Bettina Wetzel.

Sie kommen nicht mit leeren Händen, sondern bringen auch Willkommensgeschenke mit. Die Vorstellung und Übergabe des Schwalmtaler Elternordners sind  elementarer Teil der Willkommensbesuche. Der Ordner bietet einen praktischen Überblick über Angebote für kleine und große Kinder, Betreuungsplätze für Kinder, Beratung und Hilfen für Eltern, Wissenswertes über wirtschaftliche Hilfen für Familien, sowie Interessantes zum Thema „Gesund groß werden“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Gutscheine von örtlichen Anbietern wie Banken, Gemeindebibliothek, Apotheken und anderen Geschäften runden den Elternordner ab, wobei weitere Gutscheine vom Schwalmtaler Bündnis gerne angenommen und weitergegeben werden.

Das Bündnis für Familie e.V. betont ausdrücklich, dass der Besuch der Familie keine Kontrollfunktion hat. Die Frauen übergeben den Familien den Ordner und erklären, wo man Ansprechpartner findet.

Kinderdorf Bethanien

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Dienststelle des ASD in Schwalmtal

Schulstraße 28a
41366 Schwalmtal
Telefon: 02162/392236
Notfallnummer: 0172/1503330

Telefonisch Beratung
montags bis freitags 9 - 16 Uhr

Persönliches Gespräch
nach Terminvereinbarung

In Fragen der Erziehung, Versorgung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bietet der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Amtes für Schulen, Jugend und Familie Viersen Hilfe und Beratung an.

Seine Aufgabe ist es:

• junge Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern,
• Eltern in ihrem Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu unterstützen,
• zum Schutz der Kinder und Jugendlichen tätig zu werden,
• sowie Auskunft und Beratung in sozialen Angelegenheiten zu geben.

Wichtige Leistungen für Familien sind:

• Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Fragen der Erziehung,
• Trennungs- und Scheidungsberatung,
• die Mitwirkung in Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtsverfahren,
• vorläufige Schutzmaßnahmen, wie die Inobhutnahme und Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen,
• unterstützende erzieherische Hilfen, wie die soziale Gruppenarbeit, die Erziehungs-beistandschaft und die sozialpädagogische Familienhilfe,
• Vermittlung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung in Tagesgruppen, Pflegefamilien, Heimeinrichtungen oder Wohngruppen.

Weitere Angebote:

Beratung und Information für Alleinerziehende, Zusammenarbeit mit Institutionen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Polizei, Erziehungsberatungsstelle etc., Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.


Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Mitarbeiter des Amtes für Schulen, Jugend und Familie. Der Datenschutz ist dabei gewährleistet.

Wer kann sich an den ASD wenden?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre berät der ASD, wenn...

• sie Rat und Unterstützung brauchen;
• sie zu Hause oder dort, wo sie leben, Probleme haben;
• sie Schwierigkeiten in der Schule und/oder mit Freundinnen bzw. Freunden
haben;
• sie an ihrer momentanen Lebenssituation etwas verändern möchten und dabei Hilfe benötigen;
• sie körperlicher, psychischer, sexueller oder einer anderen Form von Gewalt ausge-setzt sind;
• sie bedroht werden und Schutz benötigen;
• sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind.

Mütter und Väter berät der ASD, wenn...

• Probleme bei der Erziehung auftreten;
• sie sich mit ihrer Situation überfordert fühlen;
• sie Fragen haben bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder;
• die Kinder in Notsituationen unversorgt sind;
• es Probleme in der Schule gibt;
• sie Rat und Unterstützung in Partnerschaftsfragen benötigen;
• sie sich in Trennungs- oder Scheidungssituationen befinden;
• sie Fragen haben zu Sorgerechts- und Umgangsregelungen;
• ihre Kinder mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind;
• Unterhaltsangelegenheiten zu regeln sind.