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Eheschließung

Eheschließungen können grundsätzlich zu den normalen Öffnungszeiten des Standesamtes vorgenommen werden.

Die neuen Termine für die Samstage 2025 werden wir zeitnah bekannt geben.

Hinweise

Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist es empfehlenswert, einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren.

Trauzimmer

Video-Datei:

Was ist BEI der Trauung zu beachten?

Bei der Anmeldung haben Sie sich für Ort und Zeit Ihrer Eheschließung entschieden. Bitte melden Sie sich und -je nach Wunsch- Ihre Trauzeugen ca. 15 Minuten vor dem vereinbarten Termin in Ihrem Standesamt, bzw. dem Ort der Eheschließung an.
Hierzu bringen Sie bitte für alle Beteiligten gültigen Lichtbildausweise (Personalausweis, Reisepass) mit.
Versteht einer der Beteiligten die deutsche Sprache nicht, so müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen.
Trauzeugen und Dolmetscher müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Ton- und/oder Bildaufnahmen sind während der Eheschließung im allgemeinen nicht zulässig. Ob der Standesbeamte auf besonderen Wunsch der Brautleute eine Ausnahme gestattet, bleibt seiner pflichtgemäßen Entscheidung überlassen.

Das Streuen von Blumen, Reis oder Konfetti gilt als Glückssymbol für das Brautpaar; auch der Verzehr von Getränken erfolgt häufig nach der Eheschließung.
Wir dürfen Sie bitten, auf diese Gesten und Bräuche INNERHALB und AUßERHALB des Standesamtes zu verzichten, weil auch die nachfolgenden Brautpaare einen Anspruch auf saubere Räumlichkeiten bei ihrer Eheschließung haben.

Denken Sie also bitte auch an die, die nach Ihnen kommen und wirken Sie insoweit auch auf Ihre Gäste ein. 

Was ist NACH der Trauung zu beachten?

  • Personalausweis und Reisepass
    Bitte denken Sie daran, dass Sie bei einer Namensänderung auch die Neuausstellung Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses bei Ihrem Bürgerservice beantragen. 
  • Lohnsteuerklasse
    Zur Vermeidung von steuerlichen Nachteilen ist es ratsam, nach der Eheschließung die Änderung der Lohnsteuerklasse unter Vorlage der Eheurkunde zu beantragen. Dies können Sie beim Finanzamt vornehmen lassen. 
  • Versicherung / Bankverbindung
    Bitte denken Sie auch daran, Ihre Namensänderung Ihrer Versicherung und Ihrer Bank vorzulegen. In der Regel reicht dafür aus, wenn Sie Ihre Eheurkunde, die Sie im Anschluß an Ihre Trauung erhalten, vorlegen. 

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen zur Anmeldung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

Ist es für Sie beide die erste Ehe und sind Sie beide volljährig, deutsche Staatsangehörige und nicht im Ausland geboren, dann legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

In diesem Fall benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnsitzes, aus der Ihr Familienstand, die Staatsangehörigkeit und Ihr Wohnsitz hervorgeht. Bei mehreren Wohnsitzen ist von allen Meldebehörden eine erweiterte Meldebescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung erforderlich.
  • Eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister mit allen Folgebeurkundungen und Hinweisen, aktuell ausgestellt vom Standesamt Ihres Geburtsortes.
  • Einbürgerungsurkunde, wenn einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat.
  • Bei einem gemeinsamen Kind muss eine beglaubigte Ablichtung des Geburtsregistereintrages des Kindes, in der beide Elternteile eingetragen sind, vorgelegt werden.

Weitere Unterlagen sind vorzulegen, wenn einer von Ihnen:

  • Bereits verpartnert gewesen ist
  • Adoptiert worden ist
  • Eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
  • Nicht im Bundesgebiet geboren ist

In diesen Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch beim Standesamt erkundigen.

Wohnt keiner der beiden Verlobten in Schwalmtal, ist die Eheschließung auch in Schwalmtal möglich.
Hierzu ist allerdings die vorherige Anmeldung der Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erforderlich.
Sollten beide Verlobten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich.

Rechtliche Grundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Gebühren

Das Ausstellen einer Eheurkunde kostet 10,00 €. Jede weitere Urkunde kostet 5,00 €.

Kauf eines Stammbuches (freiwillig): 21,00 € - 30,00 €

Weitere Informationen

Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Die Gesetze zur Namensführung in der Ehe sind in jedem Land anders. An dieser Stelle gehen wir auf das deutsche Ehenamensrecht ein. Auskünfte zum ausländischen Namensrecht erhalten Sie bei einem Beratungsgespräch beim Standesamt oder bei dem jeweiligen Konsulat.

Nach deutschem Namensrecht können die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Wird kein gemeinsamer Ehename bestimmt, so führen die Ehegatten den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. In einer neuen Ehe würden Sie dann weiterhin Ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer Vorehe führen. Wird ein gemeinsamer Ehename bestimmt, kann dies der Geburtsame eines Ehegatten oder der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein. Können Sie sich vor der Trauung noch nicht für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, so können Sie dies auch nach der Eheschließung unbefristet beim Standesamt nachholen.

Doppelname

Der Ehegatte, dessen Geburtsname oder dessen bisheriger Familienname nicht Ehename wurde, kann dem Ehenamen den bisher geführten Namen oder seinen Geburtsnamen hinzufügen, das heißt voranstellen oder anfügen. Die Bestimmung eines Doppelnamens ist nur bei eingliedrigen Ehenamen möglich. Besteht der Name, der hinzugefügt werden soll, aus mehreren Teilen, kann nur ein Teil vorangestellt oder angefügt werden. Ein späterer Widerruf auf den Ehenamen ist einmal möglich. Eine erneute Hinzufügung kann dann nicht mehr erklärt werden.

Namensführung von Kindern in neuer Ehe

Haben Sie bereits gemeinsame Kinder oder Kinder aus einer früheren Partnerschaft oder Ehe ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung des Familiennamens möglich. Nähere Auskunft hierzu erteilen wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Nachträgliche Erklärung eines Ehenamens

Wenn Sie bislang verschiedene Familiennamen führen und zukünftig einen gemeinsamen Ehenamen haben möchten, dann müssen Sie eine gemeinsame Namenserklärung beim Standesamt abgeben. Die Erklärung kann grundsätzlich bei jedem Standesamt abgegeben werden. Zuständig für die Wirksamkeit der Erklärung ist das Standesamt Ihres Heiratsortes. Sollte die Erklärung bei einem anderen Standesamt abgegeben werden, werden die Unterlagen an das entsprechende Standesamt weitergeleitet.

Zuständigkeit

Nicole Optenplatz
Telefonnummer: 02163/946-139