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Baugrundstücke

Auf dieser Seite werden Sie über das aktuelle Grundstückangebot der Gemeinde Schwalmtal informiert.

Bewerbungen zum Erwerb von Baugrundstücken können nur für die hier aufgeführten Baugebiete oder Grundstücke entgegengenommen werden.

Eine „allgemeine“ Bewerberliste wird nicht geführt.

Baugebiet "Zum Burghof"

Seit Sommer 2021 werden die 50 Grundstücke aus dem 4. Bauabschnitt des Baugebietes „Zum Burghof“ vermarktet. Nachdem die meisten Grundstücke bereits in 2021/2022 veräußert wurden und das Baugebiet schon fast vollständig bebaut wurde, kann die Gemeinde nun noch drei Grundstücke (Nr. 4, Nr. 14 a und Nr. 22) aus dem Baugebiet zum Kauf anbieten.

 



Grundstück Nr. 4:

Die 605 qm große Fläche, Gemarkung Waldniel, Flur 86, Flurstück 256 ist im o. a. Lageplan gelb markiert und bietet Platz zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

Der Kaufpreis beträgt 133.000,00 € einschließlich Erschließungsbeitrag, Kanalanschlussbeitrag und Baukostenzuschuss und ist innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig.

Die Kosten für die Grundstücksanschlussleitungen sowie für die Hausanschlussleitung für Trinkwasser werden durch die Schwalmtalwerke AöR mit gesonderter Rechnung geltend gemacht.

 



Grundstück Nr. 14 a:

Die 227 qm große Fläche, Gemarkung Waldniel, Flur 86, Flurstück 245 ist im o. a. Lageplan gelb markiert und bietet Platz zur Bebauung mit einer Doppelhaushälfte.

Der Kaufpreis beträgt 53.500,00 € einschließlich Erschließungsbeitrag, Kanalanschlussbeitrag und Baukostenzuschuss und ist innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig.

Die Kosten für die Grundstücksanschlussleitungen sowie für die Hausanschlussleitung für Trinkwasser werden durch die Schwalmtalwerke AöR mit gesonderter Rechnung geltend gemacht.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes wäre eine Garage im Grenzabstand dieses Grundstückes nicht zulässig, da in dem Bereich (zum Gehweg hin) eine Vorgartenfläche festgesetzt wurde. Hierfür konnte aber eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bewirkt werden, so dass eine Garage in diesem Bereich errichtet werden kann.

Da es sich bei dem Kaufgrundbesitz um ein Grundstück für eine Doppelhaushälfte handelt, ist es erforderlich, dass mit dem Käufer des angrenzenden Grundstückes eine Übereinstimmung hinsichtlich der Dachneigung, der Farbe der Dacheindeckung, First und Traufhöhe sowie Außenwandbekleidung erzielt wird. Sollte auf dem angrenzenden Grundstück bereits mit der Bebauung begonnen worden sein, hat sich der Käufer der vorhandenen Bebauung anzupassen.
 

 



Grundstück Nr. 22:

Die 711 qm große Fläche, Gemarkung Waldniel, Flur 86, Flurstück 236 ist im o. a. Lageplan gelb markiert und bietet Platz zur Bebauung mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus.

Der Kaufpreis beträgt 163.500,00 € einschließlich Erschließungsbeitrag, Kanalanschlussbeitrag und Baukostenzuschuss und ist innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages fällig.

Die Kosten für die Grundstücksanschlussleitungen sowie für die Hausanschlussleitung für Trinkwasser werden durch die Schwalmtalwerke AöR mit gesonderter Rechnung geltend gemacht.

 



Für alle drei Grundstücke gilt:

Der Baubeginn auf dem erworbenen Grundstück muss innerhalb von zwei Jahren nach Kaufpreisfälligkeit (sechs Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrages) erfolgen.

Für Familien mit eigenen, im Haushalt lebenden und zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung minderjährigen Kindern kann ein Kinderrabatt in Höhe von 3.000,00 € je Kind für maximal drei Kinder gewährt werden. Die Voraussetzung für die Gewährung eines Kinderrabattes ist die Eigennutzung des Grundstücks.

Bei Vorlage eines Zuwendungsbescheides einer Förderung nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW ist ein weiterer Kaufpreisrabatt in Höhe von 3.000,00 € möglich.

Der Grundstücksaufteilungsplan sowie Fotos und weitere Planunterlagen können über die nachstehend aufgeführten Links eingesehen werden: 

 

Eine Bewerbung für den Erwerb der Grundstücke aus dem Baugebiet „Zum Burghof“ kann unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) per E-Mail oder per Post an die unten aufgeführten Sachbearbeiterinnen gerichtet werden.

Eine Bewerbung ist für mehrere Grundstücke möglich, pro Bewerber darf allerdings nur ein Grundstück erworben werden.

Es werden nur Bewerbungen von Personen entgegengenommen, die bisher kein Grundstück im 4. Bauabschnitt des Baugebietes „Zum Burghof“ erworben haben.

Die Zuteilung der Grundstücke an die Bewerber erfolgt nach Eingangsdatum (bei Datumsgleichheit nach Uhrzeit des Eingangs) der Bewerbung.

Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.

 

Baugebiet "Dorfstraße"

Zurzeit entwickelt die Gemeinde Schwalmtal ein Wohnbaugebiet im Ortsteil Amern an der „Dorfstraße“.

In der Ausschusssitzung für Planung, Bauen und Verkehr wurde am 07. September 2021 ein erstes städtebauliches Konzept vorgestellt und Grundsatzentscheidungen für die weitere Planung beschlossen.

Im weiteren Verfahren erfolgte im Juni 2022 die Vorstellung des Bebauungsplanvorentwurfes im vorgenannten Ausschuss.
Hierbei handelt es sich um einen ersten Vorentwurf und stellt noch keine verbindliche Planung dar.

Der Bebauungsplanvorentwurf weist die einzelnen Baufenster dieses allgemeinen Wohngebietes mit den jeweiligen maximalen Gebäude- und Wandhöhen aus und führt zudem die im September 2021 getroffenen Grundsatzentscheidungen für dieses Baugebiet  auf.

Zusätzlich bietet das nachstehenden städtebaulichen Konzept - Variante 6 einen Eindruck, wie die spätere Bebauung aussehen könnte und in welche Richtung zurzeit geplant wird. 
Da es sich hierbei lediglich um ein Konzept handelt, kann die weitere Planung bzw. der zu einem späteren Zeitpunkt beschlossene Bebauungsplan von dieser Darstellung abweichen. 

Das städtebauliche Konzept sowie die Grundsatzentscheidungen können per Klick auf die nachstehenden Links eingesehen werden:

Aufgrund der frühen Entwicklungsphase kann die Vermarktung der gemeindeeigenen Grundstücke (Grundstücke innerhalb der violett eingegrenzten Markierung im städtebaulichen Konzept) voraussichtlich frühestens ab Ende 2024/2025 beginnen.

Bewerbungen für den Erwerb eines Grundstückes in diesem Baugebiet können unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) per E-Mail an die unten aufgeführten Ansprechpartnerinnen gerichtet werden.

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