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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Schwalmtal ist bemüht, ihre Website www.schwalmtal.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schwalmtal.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.

Bestehende Mängel

Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht größtenteils erfüllt.

Folgende Bereiche sind allerdings nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente auf der www.schwalmtal.de sind nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die bestehenden Barrieren in Zukunft zu vermeiden oder aber zu minimieren.
  • Nicht alle auf der Seite www.schwalmtal.de eingebundenen Bilder und Videos verfügen über Untertitel.
  • Das Angebot www.schwalmtal.de enthält bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 02.12.2021 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Gemeinde Schwalmtal in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte schreiben Sie eine E-Mail an redaktionsteam@gemeinde-schwalmtal.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02163/946-184 an, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind,
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeitet wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen.

Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.