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Friedhöfe

Die Gemeinde Schwalmtal betreibt im Gemeindegebiet die beiden Friedhöfe in Amern St. Anton sowie in Dilkrath.

Friedhöfe dienen der Bestattung der Verstorbenen und der Trauerbewältigung der Lebenden. Darüber hinaus werden sie als Orte der Ruhe, Erholung und Begegnung genutzt. Sie sind kulturelles Gedächtnis der Stadt und haben gleichzeitig besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Stadtklima.

Über die Bestattung erfahren Sie HIER mehr.

Grabstättenarten

Reihengrabstätte

Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. Die Lage ist nicht wählbar. Die Größe der Grabstätte ist nicht wählbar. In einem Reihengrab kann alternativ auch eine Urne beigesetzt werden.

Anonyme Reihengrabstätte

Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. Die Lage ist nicht wählbar. Das Grab erhält keinen Hinweis auf den Verstorbenen. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.

Wahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht (Regeldauer 30 Jahre) ist verlängerbar. Die Anzahl der Grabstellen ist wählbar. Die Lage ist wählbar. Auf dem Friedhof St. Anton ist die Bestattung auch in einem Tiefengrab möglich. In einem Wahlgrab kann zusätzlich zu einer Erdbestattung eine Urne beigesetzt werden. Anstelle eines Sarges können aber auch bis zu 4 Urnen beigesetzt werden

  • Einzelwahlgrab
  • Doppelwahlgrab

Pflegefreie Wahlgrabstätte

Es gelten die Regelungen für Wahlgrabstätten (s.o.). Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Der Einbau einer Grabplatte mit dem Namen des/der Verstorbenen sowie Geburts- und Sterbedatum wird von der Friedhofsverwaltung veranlasst.  

Urnenwahlgrabstätten

Das Nutzungsrecht (Regeldauer 25 Jahre) ist verlängerbar. In einem Urnenwahlgrab können 2 Urnen beigesetzt werden. Die Lage ist wählbar.

Pflegefreie Urnenwahlgrabstätte/Urnenbaum

Das Nutzungsrecht (Regeldauer 25 Jahre) ist verlängerbar. Die Beisetzung erfolgt wahlweise in einem Rasengrab oder unter einem Baum. In einem Urnenwahlgrab können 2 Urnen beigesetzt werden. Die Lage ist wählbar. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Der Einbau einer Grabplatte mit dem Namen des/der Verstorbenen und dem Geburts- und Sterbedatum bzw. je nach Grabfeld mit einem Namensschild an der Gedenkstele wird von der Friedhofsverwaltung veranlasst.

Pflegefreies Urnengrabfeld

Das Nutzungsrecht (25 Jahre) ist nicht verlängerbar. Es kann nur eine Urne in dem Grab beigesetzt werden. Die Lage ist nicht wählbar. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. An einer Gedenkstele wird eine Platte mit dem Namen des/der Verstorbenen und dem Geburts- und Sterbedatum von der Friedhofsverwaltung veranlasst.  Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.

Anonyme Urnengrabstätte

Das Nutzungsrecht ist nicht verlängerbar. Die Lage ist nicht wählbar. Das Grab erhält keinen Hinweis auf den Verstorbenen. Das Grab wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt.

Aschestreufeld

Die Asche des/der Verstorbenen wird in einem hierfür durch den Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofs (Aschestreufeld) durch Verstreuung der Asche beigesetzt. Für die Verstreuung wird ein Hohlraum ausgehoben und die darin eingesetzte Asche anschließend mit dem Aushub bedeckt. Der Name des/der Beigesetzen sowie Geburts- und Sterbedatum wird an einer Gedenkstele durch einen zugelassenen Steinmetz von der Friedhofsverwaltung veranlasst.