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Personalausweis

Wenn Sie noch keinen Personalausweis besitzen, Ihr derzeitiger Ausweis abgelaufen ist oder in Kürze abläuft, können Sie beim Bürgerservice einen neuen Ausweis beantragen.
Bitte beachten Sie besonders bei Ihren Urlaubsplanungen, dass zwischen Antragsstellung und Aushändigung ein Zeitraum von bis zu vier Wochen liegen kann. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

Beantragung

Der Antrag für Ihren neuen Personalausweis kann Ihnen aus Gründen der Fälschungssicherheit leider nicht über das Internet zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Beantragung des Personalausweises ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich. Der Antrag mit Ihren persönlichen Daten wird unmittelbar an unseren Beratungsplätzen im Bürgerservice per Computer erstellt und von Ihnen persönlich vor Ort unterschrieben. Die Bundesdruckerei übernimmt dann die Erstellung der Dokumente.

    Abholung des Personalausweises

    Wenn der Personalausweis zur Abholung im Bürgerservice bereitliegt, erhalten Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief.
    Grundsätzlich ist eine Abholung des Personalausweises nur durch den Antragsteller möglich. Der neue Personalausweis kann durch eine bevollmächtigte Person, mit der zum Download bereitgestellten Vollmacht, abgeholt werden. Ohne diese Vollmacht ist die Abholung des Ausweises durch eine andere Person nicht möglich.

    Ist der PIN-Brief nicht angekommen, darf der Personalausweis ausnahmslos nur vom Ausweisinhaber abgeholt werden.

    Ob Ihr Ausweis bereits zur Abholung bereitliegt können Sie über die Online-Abholauskunft erfragen:

    ONLINE-ABHOLAUSKUNFT

      Gebühren

      • vorläufiger Personalauswahl: 10,00 €
      • Personalausweis bis einschl. 23. Lebensjahr: 22,80 € (sechs Jahre gültig)
      • Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 € (zehn Jahre gültig)

      Benötigte Unterlagen

      Neuausstellung vor Vollendung des 16. Lebensjahres:
      Vorzulegen sind:

      1. Alter Kinderreisepass (falls vorhanden),
      2. Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Anforderungen Passbild
      3. Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters
      4. Geburtsurkunde

      Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit:
      Vorzulegen sind:

      1. Abgelaufener Personalausweis oder Reisepass,
      2. Ein aktuelles Lichtbild Anforderungen Passbild
      3. Geburts- oder Heiratsurkunde

      Neuausstellung wegen Eheschließung:
      Vorzulegen sind:

      1. Alter Personalausweis oder Reisepass,
      2. Ein aktuelles Lichtbild Anforderungen Passbild
      3. Heiratsurkunde

      Verlust des Personalausweises

      Neuausstellung wegen Verlust:
      Vorzulegen sind:

      1. Identitätsnachweis
        Können Sie Ihre Identität nicht durch einen Lichtbildausweis nachzuweisen (Verlust von Personalausweis, Reisepass und Führerschein), dann bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde o.ä. und einen Verwandten (Eltern, Großeltern oder volljährige Kinder)mit, der Ihre Identität bestätigen kann
      2. Geburts- oder Heiratsurkunde
      3. Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild Anforderungen Passbild
      4. Verlusterklärung (kann beim Bürgerservice aufgegeben werden)
      Description teaser:

      Personalausweis

      Hinweise

      Die Änderung Ihrer Wohnanschrift ist auf Ihrem gültigen Ausweis möglich.

      Die Ausweispflicht beginnt mit dem 16. Lebensjahr. Für Kinder bis zum 16. Lebensjahr kann auf Antrag eines gesetzlichen Vertreters ein Personalausweis ausgestellt werden.

      Am 01.11.2010 wurde der bisherige "alte" Personalausweis durch ein völlig neu konzipiertes Dokument abgelöst. Hierzu einige Informationen:

      • Die "alten" Personalausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Pflicht zur Erneuerung besteht nicht.
      • Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt.
      • Nur biometrie-taugliche Lichtbilder finden Verwendung (wie schon beim Reisepass).
      • Die Daten werden in verschlüsselter Form auf einem Chip gespeichert, der von Behörden und besonders zertifizierten Anwendern berührungsfrei ausgelesen werden kann.
      • Für den Einsatz im Internet gibt es die Möglichkeit, sich sicher elektronisch zu identifizieren (eID).
      • Die eID ist bei Personen ab dem 16. Lebenssjahr standardmäßig nach der Herstellung eingeschaltet. Hierzu übermittelt der Hersteller, die Bundesdruckerei Berlin, der Antragstellerin / dem Antragsteller die Transport-PIN, die PUK und ein Sperrkennwort für den jeweiligen Personalausweis. Mit diesen Informationen kann die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber den elektronischen Identitätsnachweis sperren und entsperren lassen.
      • Wollen Firmen Zugriff auf Daten nehmen, müssen sie sich zunächst bei einer noch zu benennenden Bundesbehörde ein sogenanntes Berechtigungszertifikat besorgen.
      • Es wird auch die Möglichkeit geben, auf dem Chip eine qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Diese erhalten Sie nicht bei der Passbehörde, sondern bei Drittanbietern.

      Benötigte Formulare