Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- keine erheblichen Vorstrafen
- ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
- Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen.
Gebühren
Die Einbürgerung kostet für Erwachsene und Minderjährige, die alleine eingebürgert werden 255,00 €.
Für jedes miteinzubürgerndes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen beträgt die Gebühr 51,00 €.
Benötigte Unterlagen
Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen:
- gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
- Einkommensnachweis
- soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
- Lebenslauf
Auf Grund der Vielzahl der Bestimmungen, ist eine vorherige persönliche Vorsprache zu empfehlen.