Veranstaltung anmelden: Das Wichtigste im Überblick
Die Planung und Durchführung öffentlicher Veranstaltungen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung zahlreicher Vorschriften. Angesichts stetig wachsender Sicherheitsanforderungen sind die zuständigen Behörden gesetzlich dazu verpflichtet, umfassende Nachweise und Genehmigungen einzuholen, bevor eine Veranstaltung stattfinden darf. Dies betrifft eine breite Palette von Ereignissen – von traditionellen Schützen-, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten über ausgelassene Scheunenfeten bis hin zu Sportveranstaltungen, Konzerten und Umzügen.
Selbst wenn Ihre öffentliche Veranstaltung auf einem Privatgrundstück stattfindet, ist sie anzeigepflichtig, sobald sie Einflüsse auf die Umgebung haben kann. Hierzu zählen beispielsweise Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, potenzielle Lärmbelästigungen für Anwohner oder Aspekte des Jugendschutzes.
Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, übernimmt die Verwaltung die Prüfung, welche behördlichen Genehmigungen (wie z.B. eine Gestattung nach § 12 GastG oder Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz) Sie benötigen, welche spezifischen Sicherheitsauflagen einzuhalten sind und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Ihre Aufgabe ist es lediglich, den Antrag sorgfältig auszufüllen und rechtzeitig einzureichen.
Häufig benötigte Genehmigungen und Aspekte
• Beschallung & Lärm: Für Musik oder Beschallung im Freien (auch in Zelten) ist eine Ausnahmegenehmigung nach dem LImSchG nötig. Die Ausnahmeerlaubnis wird nicht für private Feiern (hier gilt die Nachtruhe von 22:00 bis 06:00 Uhr) und für die nach dem Feiertagsgesetz NRW geschützten Zeiten erteilt.
• Alkoholabgabe: Für den Verkauf alkoholischer Getränke ist eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz erforderlich.
• Straßenverkehr: Die Nutzung oder Sperrung öffentlicher Flächen (z.B. für Umzüge) erfordert eine gesonderte Genehmigung. Der Kreis Viersen ist hierfür zuständig:
https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/strassensperrungen-und-baustellen
• Veranstalterhaftpflicht: Jeder Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen. Nachweise sind ggf. dem Antrag beizufügen.
• Jugendschutz: Beachten Sie die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
• Nichtraucherschutz: Das Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG) gilt für viele öffentliche Bereiche.