Wollen Sie für eine Garagenzufahrt oder Grundstückszufahrt einen Bordstein oder Rasenkantstein absenken, einschließlich eventuell vorhandener und befestigter Bürgersteiganlage, müssen Sie dies schriftlich beim Fachbereich Planung, Verkehr und Umwelt der Gemeindeverwaltung beantragen.
Die Ausführung solcher Baumaßnahmen veranlasst die Gemeinde auf Ihre Rechnung.
Gebühren
Für die Absenkung von Bordsteinen werden zusätzlich zu den Herstellungskosten Gebühren in Höhe von 29,00 Euro erhoben.
Benötigte Unterlagen
- schriftlicher Antrag, auf dem Sie auch die Kostenübernahme erklären,
- Lageplan, aus dem die genaue Lage und die Abmessungen des Absenkungsbereiches ersichtlich sind
Description teaser:
Absenkung von Bordsteinen