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Abmelden von Kraftfahrzeugen

Zuständigkeit

Straßenverkehrsamt Kreis Viersen
Telefon.: 02162/39-1566
Fax: 02162/1167
e-Mail: strassenverkehrsamt@kreis-viersen.de

Ansprechpartner in Schwalmtal

Bürgerservice
Telefon:  02163/946-400
Telefax:  02163/946-167
E-Mail senden

Gemeindeverwaltung Schwalmtal
Markt 20
41366 Schwalmtal

Erforderliche Unterlagen

Für die Abmeldung von Fahrzeugen werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • gesiegelte Kennzeichenschilder
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Diebstahl ist vorher eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten

Der Fahrzeugbrief sowie der Fahrzeugschein werden zur Bearbeitung zum Straßenverkehrsamt nach Viersen geschickt.

Bitte beachten Sie daher, wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, dass Sie die Zulassungsbescheinigungen nicht sofort zurück bekommen und keine Abmeldebestätigung erhalten.

Sollten Sie o. g. Unterlagen nicht vollständig vorlegen können (z. B. durch Verlust des Fahrzeugbriefes), müssen Sie die Abmeldung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt in Viersen vornehmen.

Gebühren

Die Abmeldegebühr beträgt 20,50 €

Sollten Sie das Fahrzeug direkt in Viersen beim Straßenverkehrsamt abmelden, erhalten Sie den Fahrzeugbrief umgehend zurück.

Die Abmeldegebühr beim Straßenverkehrsamt beträgt 7,70 €.

Neuerdings können Sie Ihr Fahrzeug auch online abmelden. Nutzen Sie hierzu einfach folgenden Link:

Online-Abmeldung Kraftfahrzeug

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