Inhalt

Straßenausbaubeiträge

Der Straßenausbaubeitrag ist eine Kommunalabgabe, die für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus erhoben wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen sind neben dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) die ortsrechtlichen Satzungen der Kommunen.

Gegenstand des Straßenausbaubeitrages ist:

  • eine nachmalige Herstellung bzw. grundhafte Erneuerung (eine verschlissene Teileinrichtung einer bereits in früheren Jahren erstmals hergestellten Straße wird nach Ablauf einer Frist komplett erneuert) oder
  • eine Verbesserung einer Teileinrichtung (die betreffende Verkehrsanlage/Teileinrichtung erfüllt ihre Funktion nach Durchführung der Herstellungsmaßnahme besser als zuvor).

Die Gemeinde hat die Verteilung der aus den genannten Maßnahmen resultierenden beitragspflichtigen Kosten in einer Satzung geregelt:

 

Hier ist festgelegt, welcher Anteil der beitragspflichtigen Kosten durch die Anlieger zu tragen ist und welcher durch die Gemeinde getragen wird. Der Gemeindeanteil richtet sich nach der betreffenden Teileinrichtung und nach der Verkehrsbedeutung der Straße. Zu diesem Zweck werden Straßen in Klassen zusammengefasst, aus denen hervorgeht, welche Zweckbestimmung sie haben. Je höher der Anteil des Fremdverkehrs an der Straßennutzung ist, desto geringer ist der Anteil der Anlieger am umlagefähigen Aufwand. 

Kontakt

Kevin Mesken
Telefonnummer: 02163/946-182