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Landeshundegesetz - Große Hunde

Das Landeshundegesetz NRW regelt unter anderem das Anmeldeverfahren. Dies unterscheidet sich nach der Größe oder der Gefährlichkeit der Hunde.

Große Hunde:
Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

"Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt. Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde lediglich anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

Sie können uns entweder persönlich aufsuchen oder eine andere Person beauftragen. Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis. Die Anzeige kann nicht telefonisch erfolgen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:

  • die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
  • die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
  • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes

Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.

Nachweis über die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)

Gebühren

Die Gebühr für die Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 LHundG NRW beträgt derzeit 25,00 Euro (vgl. Tarifstelle 18a.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW).


weitere Informationen


Kontakt

Patrick Buchner
Telefonnummer: 02163/946-257