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Sondernutzung von Straßen

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind in der Sondernutzungssatzung vom 06.09.1988 in der zurzeit gültigen Fassung vom 28.09.2001 geregelt. Diese gilt für alle Straßen (einschließlich Wege und Plätze) und Nebenanlagen wie auch den Luftraum über diesen Flächen im Gebiet der Gemeinde Schwalmtal.

Eine Nutzung der Straßenfläche über den Gemeingebrauch hinaus bedarf der Erlaubnis der Gemeinde.
Hierunter entfallen z.B.:

  • Baubuden
  • Gerüste
  • Baustofflagerungen
  • Aufstellung von Arbeitswagen
  • Baumaschinen
  • Container
  • Plakatierungen
  • Straßencafes
  • Werbeanlagen

Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag erteilt. Dieser ist in der Regel schriftlich innerhalb angemessener Frist, spätestens eine Woche vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Gemeinde zu stellen.

Die Erlaubnis wir auf Zeit oder auf Widerruf erteilt, hierfür werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührentarifs für Sondernutzungen erhoben.

Bei allen Fragen zum Thema Sondernutzungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Planung, Verkehr und Umwelt.

Zusätzliche Hinweise zu Plakatierungen

Plakatierungen an öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet der Gemeinde Schwalmtal bedürfen einer Sondernutzungserlaubnis.

Diese werden auf Antrag für einen gewünschten Zeitraum erteilt.

Die Werbeplakate dürfen nur auf Plakatständer (max. DIN A1) aufgeklebt werden und es dürfen maximal 15 Ständer aufgestellt / aufgehängt werden.

Bei allen Fragen zum Thema Sondernutzungen oder Plakatierungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter des Fachbereichs Planung, Verkehr und Umwelt.


Benötigte Formulare


Zuständigkeit

Christoph Gerhards
Telefonnummer: 02163/946-140