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Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten

Sie wollen Ihren Geburtstag oder Ihre Hochzeit feiern, haben aber noch keine Räumlichkeiten? Sie planen eine kulturelle Veranstaltung, wissen aber nicht, wo diese stattfinden könnte?

Dann nutzen Sie doch eine unserer gemeindeeigenen Räumlichkeiten für Ihren besonderen Tag. Die Gemeinde Schwalmtal bietet für jede Gelegenheit die passende Location an - vom Ratskeller, über den mehrstöckigen Mühlenturm, bis hin zur Achim Besgen Halle.

Bürgerhaus

Im Bürgerhaus Waldniel können Sie den Ratskeller, den großen Bürgersaal und das Gangeszimmer nutzen. Die Küche kann separat hinzugebucht werden.

Bitte nutzen Sie für Ihre Reservierungsanfrage für das Bürgerhaus u.a. Formular und senden dieses ausgefüllt an:

Gemeinde Schwalmtal
Fachbereich 3 Ordnung, Kultur und Wirtschaftsförderung
-Bürgerservice-
Markt 20
41366 Schwalmtal

oder per Mail an: buergerservice@gemeinde-schwalmtal.de

Gebührentarif  
Ratskeller 125,00 €
Gangeszimmer 105,00 €
großer Bürgersaal 135,00 €
Küche 20,00 €

Sofern keine Gebühr für die Überlassung öffentlicher Räumlichkeiten anfällt, wird eine Energiekostenpauschale von 20,00 € je Überlassungstag erhoben.

Ermäßigungen/Befreiung

  • Für Veranstaltungen von Schwalmtaler Vereinen und Institutionen sowie im Rahmen des Schwalmtaler Kulturprogrammes, die ohne Eintritt durchgeführt werden, erfolgt die Überlassung der Räumlichkeiten gebührenfrei.
  • Bei Jugend- und Wohlfahrtsverbänden sind auf Antrag Ausnahmen möglich, soweit Eintrittsgelder nur zur notwendigen Kostendeckung erhoben werden.
  • Für Eigenveranstaltungen der Gemeinde Schwalmtal sowie aller Schwalmtaler Schulen wird keine Gebühr erhoben.

Mühlenturm

Im Mühlenturm in Amern können Sie sowohl den ganzen Turm, als auch einzelne Geschosse nutzen.

Bitte nutzen Sie für Ihre Reservierungsanfrage für den Mülenturm u.a. Formular und senden dieses ausgefüllt an:

Gemeinde Schwalmtal
Fachbereich 3 Ordnung, Kultur und Wirtschaftsförderung
-Bürgerservice-
Markt 20
41366 Schwalmtal

oder per Mail an: buergerservice@gemeinde-schwalmtal.de

Gebührentarif  
Erdgeschoss 125,00 €
1. Obergeschoss 125,00 €
2. + 3. Obergeschoss 125,00 €
1. + 2. + 3. Obergeschoss 145,00 €
gesamter Mühlenturm 165,00 €

Sofern keine Gebühr für die Überlassung öffentlicher Räumlichkeiten anfällt, wird eine Energiekostenpauschale von 20,00 € je Überlassungstag erhoben.

Ermäßigungen/Befreiung

  • Für Veranstaltungen von Schwalmtaler Vereinen und Institutionen sowie im Rahmen des Schwalmtaler Kulturprogrammes, die ohne Eintritt durchgeführt werden, erfolgt die Überlassung der Räumlichkeiten gebührenfrei.
  • Bei Jugend- und Wohlfahrtsverbänden sind auf Antrag Ausnahmen möglich, soweit Eintrittsgelder nur zur notwendigen Kostendeckung erhoben werden.
  • Für Eigenveranstaltungen der Gemeinde Schwalmtal sowie aller Schwalmtaler Schulen wird keine Gebühr erhoben.

Achim Besgen Halle

Sollten Sie eine größere Veranstaltung haben, können Sie auch die Achim Besgen Halle mieten. Für eine Terminanfrage halten Sie bitte Rücksprache mit dem Schulsekretariat (Gymnasium: 02163/31906).

Mietkosten  
Achim Besgen Halle 400,00 €

Sofern keine Kosten für die Überlassung öffentlicher Räumlichkeiten anfällt, wird eine Energiekostenpauschale von 20,00 € je Überlassungstag erhoben.

Ermäßigungen/Befreiung

  • Für Veranstaltungen aller Schwalmtaler Vereine und Institutionen sowie im Rahmen des Schwalmtaler Kulturprogrammes ermäßigt sich die Nutzungsgebühr für die Nutzung der Achim Besgen Halle auf 50 %.
  • Für Veranstaltungen von Schwalmtaler Vereinen und Institutionen sowie im Rahmen des Schwalmtaler Kulturprogrammes, die ohne Eintritt durchgeführt werden, erfolgt die Überlassung der Räumlichkeiten Gebührenfrei.
  • Bei Jugend- und Wohlfahrtsverbänden sind auf Antrag Ausnahmen möglich, soweit Eintrittsgelder nur zur notwendigen Kostendeckung erhoben werden.
  • Für Eigenveranstaltungen der Gemeinde Schwalmtal sowie aller Schwalmtaler Schulen wird kein Entgelt erhoben.

Zuständigkeit