Ansprechpartner:
Bürgerservice
Tel. 02163/946-400
eMail schreiben
Gemeindeverwaltung Schwalmtal
Markt 20
41366 Schwalmtal
Beim Bürgerservice können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke (wird an die Wohnanschrift gesandt) oder für behördliche Zwecke (wird an die jeweilige Behörde gesandt) beantragen.
Die Gemeinde Schwalmtal sendet den Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Auf die Bearbeitungsdauer hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister muss persönlich beantragt werden.
Mitzubringen sind:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei behördlichen Gewerberegisterauszügen Anschrift und ggfls. AZ der jeweiligen Behörde angeben
Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf ca. 2-3 Wochen.
Als Nachweis der Beantragung erhalten sie eine aussagefähige Quittung.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Gebühren
13,00 €
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis