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Kinderreisepass

Wichtiger Hinweis

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren, einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Die bereits ausgestellten Dokumente verlieren dabei nicht die Gültigkeit. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie dann einen Personalausweis oder Reisepass. Der Personalausweis/Reisepass wird bei der Bundesdruckerei bestellt und kann nicht sofort ausgestellt werden. Daher müssen Sie die Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen beim Personalausweis und 4-6 Wochen beim Reisepass unbedingt beachten. An der Beantragung selbst ändert sich nichts. Wir benötigen ein aktuelles Lichtbild und Ihr Kind muss bei der Beantragung anwesend sein. Falls ein altes Dokument vorhanden ist, bringen Sie dies bitte ebenfalls mit. Außerdem brauchen wir die  Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters und die Geburtsurkunde, sofern diese in Schwalmtal noch nicht vorlag. 
 


 

Der Kinderreisepass wird ausgestellt für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 01.01.2006 den Kinderausweis und ist unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild zu versehen.

Gültigkeitsdauer:

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Er kann vor Ablauf der Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.

Verlust:

Bei Verlust des Kinderreisepasses genügt eine formlose Verlusterklärung mit der Unterschrift eines Elternteils.
Hiernach können Sie einen Antrag auf Neuausstellung eines Kinderausweises stellen.

Verlängerung bzw. Aktualisierung:

Die Verlängerung muss vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden und kann sofort im Bürgerservice vorgenommen werden.

Wichtig: Das persönliche Erscheinen des Kindes ist zwingend erforderlich!

Rechtliche Grundlagen

Paßgesetz (PaßG)

    Gebühren

    Erstausstellung: 13,00 €

    Verlängerung: 6,00 €

    Benötigte Unterlagen

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass.
    • Ein aktuelles Lichtbild Ihres Kindes welches den neuen Richtlinien laut Fotomustertafel entspricht. Grundsätzlich ist immer ein Passbild erforderlich, egal welchen Alters Ihr Kind ist.
    • Zusätzlich bei Erstausstellung: Geburts-/Abstammungsurkunde oder des Familienbuches zur Einsichtnahme.
    • Zusätzlich bei Verlängerung: bisheriger Kinderreisepass

    Prozess

    Der Kinderreisepass kann sofort ausgestellt werden, wenn alle hierfür erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

    Hinweise

    Seit dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

    Grundsätzlich müssen beide Elternteile den Antrag unterschreiben.
    Besteht für Sie zum Zeitpunkt der Beantragung nicht die Möglichkeit, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben, so reicht es aus, wenn ein Elternteil den Antrag unterschreibt und der Andere Teil eine Einverständniserklärung unterschreibt, die bei Abholung des Kinderausweises vorgelegt wird.

    Wenn die leiblichen Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können von beiden Teilen gegenüber dem Geburtsjugendamt oder einem Notar eine Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgegeben werden. Dann muss eine Einverständniserklärung gegenüber dem Bürgerservice abgegeben werden, dass beide Elternteile einen Kinderausweis beantragen wollen.


    Wurde eine solche Erklärung nicht abgegeben, dann hat die Mutter regelmäßig die elterliche Sorge allein. Eine Einverständniserklärung (s.o.) ist dann nicht möglich, wohl aber eine Negativerklärung, dass das Sorgerecht alleine ausgeübt wird. Die Negativerklärung erhalten Sie beim Geburtsjugendamt.

    Wichtig: Das persönliche Erscheinen des Kindes ist zwingend erforderlich!


    Benötigte Formulare


    Zuständigkeit