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Denkmalschutz

Die Gemeinde ist als Untere Denkmalbehörde zuständig für alle Fragen zum Denkmalschutz und zur Denkmalpflege. Es ist ihre Aufgabe, die im Gemeindegebiet vorhandenen Denkmäler zu schützen. Die Unterschutzstellung erfolgt durch Eintragung in die Denkmalliste, in der alle Denkmäler im Gemeindegebiet getrennt nach Baudenkmälern und Bodendenkmälern erfasst sind.

Alle Veränderungen an Denkmälern oder auch in ihrer näheren Umgebung bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis, auch wenn die Maßnahme an sich nicht baugenehmigungspflichtig ist.

Die Untere Denkmalbehörde trifft alle denkmalrechtlichen Entscheidungen nach Anhörung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland.

Somit gehören zu diesem Bereich u.a. folgende Aufgaben

  • Auskünfte aus der Denkmalliste
  • Denkmalrechtliche Erlaubnisse
  • Bescheinigungen zur Erlangung von Steuerbegünstigungen bei Baudenkmälern
  • Beratung bezüglich Zuwendungsmöglichkeiten für Instandsetzungsmaßnahmen an Baudenkmälern

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Contact

Marion Gier
Phone: 02163/946-126