Am Sonntag, den 14. September 2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Die ggf. erforderlichen Stichwahlen sind auf dem 28.09.2025 terminiert.
In der Gemeinde Schwalmtal werden insgesamt vier Wahlen durchgeführt:
- Wahl der Landrätin/des Landrates des Kreises Viersen
- Wahl des Kreistages des Kreises Viersen
- Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Schwalmtal
- Wahl des Rates der Gemeinde Schwalmtal
Wahlhelfer gesucht
Das Wahlehrenamt kann grundsätzlich jede/r Wahlberechtigte/r übernehmen.
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in der Gemeinde Schwalmtal seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat und
- nicht nach § 8 Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wenn Sie uns bei der Kommunalwahl am 14.09.2025 und/oder der ggf. folgenden Stichwahl am 28.09.2025 als Wahlhelfer/in unterstützen wollen, können sie sich unter den nachstehenden Links als Helfer anmelden.
Als Dank für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
Häufige Fragen zur Kommunalwahl
Wahlrecht
Wer darf wählen?
Jeder deutsche und jede deutsche Staatsbürger/in sowie Staatsangehörige der EU, – der/die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (in der Gemeinde) wohnt oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Dürfen Ausländer/innen bei der Kommunalwahl wählen?
Deutsche Staatsbürger/innen und Staatsangehörige der EU dürfen wählen.
Wie kann ich wählen, wenn ich am Wahltag nicht in Schwalmtal bin?
Sie können vorab zu den Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und dort Briefwahl (s.u. Briefwahl) beantragen. Diese Unterlagen können Sie mit nach Hause nehmen oder Ihre Stimme direkt im Rathaus abgeben.
Kann ich auch im Internet oder per Smartphone wählen?
Nein, man kann nur im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.
Wahlbenachrichtigungen
Was ist eine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung, die Sie mit der Post bekommen, informiert Sie darüber, dass Sie bei den Kommunalwahlen 2025 im Wählerverzeichnis stehen und Ihre Stimmen abgeben können. Daneben enthält sie auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist.
Wie bekomme ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden per Brief verschickt.
Bis wann werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt?
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden in der Zeit vom 4. August bis zum 24. August 2025 verschickt.
Ist die Wahlbenachrichtigung Voraussetzung zum wählen?
Nein. Falls Sie bis Ende August 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt informieren (Tel: 02163/946 205, E-Mail: wahlamt@schwalmtal.de), ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Falls ja, haben Sie folgende Möglichkeiten, um an der Kommunalwahl teilzunehmen:
- Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18:00 Uhr ins Wahllokal gehen und dort wählen.
- Sie können im Rathaus zu den Öffnungszeiten bis zum 12.09.2025 um 15:00 Uhr Ihre Stimme abgeben.
- Sie können per Briefwahl wählen (siehe unten).
Wahllokale
Wo kann ich wählen?
Das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können, steht auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief.
Zudem wird Ihnen rechtzeitig vor der Wahl hier auf dieser Seite ein entsprechender Link zum Wahlraumfinder zur Verfügung gestellt.
Wie lange haben die Wahllokale am Wahltag geöffnet?
Die Wahllokale haben am Wahltag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Wie erfahre ich ob mein Wahllokal barrierefrei ist?
Die Wahlbenachrichtigung enthält u.a. auch die Angabe, ob das Wahllokal barrierefrei ist.
Briefwahl
Was bedeutet Briefwahl?
Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält einen Antrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Gerne auch über den aufgedruckten QR-Code online. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,
- einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Schwalmtal, Markt 20, 41366 Schwalmtal, zu richten oder
- eine E-Mail an wahlamt@schwalmtal.de oder
- ein Telefax an 02163/946-154 zu senden.
Geben Sie dabei bitte Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.
Zudem wird Ihnen rechtzeitig vor der Wahl hier auf dieser Seite ein entsprechender Link zur Verfügung gestellt.
ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Die Stimme auf dem/den Stimmzettel/n ankreuzen und den/die Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) stecken und zukleben.
- Die auf dem Wahlschein befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Ort, Datum und Unterschrift versehen und den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem roten Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Beachten Sie bitte die Postlaufzeiten!
Ab wann kann ich die Briefwahl beantragen?
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab Anfang/Mitte August beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen können erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Gemeinde vorliegen.
Kann ich mir die Unterlagen auch an eine Alternativadresse schicken lassen?
Sie können in Ihrem Briefwahlantrag auch eine abweichende Versandanschrift angeben. Die Unterlagen werden dann an diese Adresse geschickt. Beachten Sie jedoch bitte die Postlaufzeiten.
Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurückschicken?
Wahlbriefe aus dem Inland sollten spätestens am Mittwoch, dem 10. September 2025, abgeschickt werden. Besser ist es noch, die Wahlbriefe bei der Gemeinde abzugeben oder in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. Wahlbriefe aus dem Ausland sollten deutlich früher losgeschickt werden.
ACHTUNG: Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein! Später eingehende Wahlbriefe dürfen nicht berücksichtigt werden.