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Einzelhandel & Versorgung

Heimvorteil Westkreis

Der Gewerbeverein in Schwalmtal verfolgt das Ziel, durch allgemein ansprechende Maßnahmen die Anziehungskraft der Gemeinde Schwalmtal zu erhalten und zu stärken. Dabei soll die Zusammenarbeit aller am Wohl der Gemeinde Schwalmtal interessierten Kräfte, Institutionen, Vereine und Behörden nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit gefördert werden. Eine starke Basis ist ausschlaggebend für die erfolgreiche Arbeit der Gewerbevereine. Sie haben Interesse an einer Mitarbeit?

Weitere Informationen rund um die Arbeit und Mitgliedschaft finden Sie unter:

Link: https://www.gewerbeverein-schwalmtal.de/

Gewerbeverein Schwalmtal

Der Gewerbeverein in Schwalmtal verfolgt das Ziel, durch allgemein ansprechende Maßnahmen die Anziehungskraft der Gemeinde Schwalmtal zu erhalten und zu stärken. Dabei soll die Zusammenarbeit aller am Wohl der Gemeinde Schwalmtal interessierten Kräfte, Institutionen, Vereine und Behörden nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit gefördert werden. Eine starke Basis ist ausschlaggebend für die erfolgreiche Arbeit der Gewerbevereine. Sie haben Interesse an einer Mitarbeit?

Weitere Informationen rund um die Arbeit und Mitgliedschaft finden Sie unter:

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Einzelhandelskonzept der Gemeinde Schwalmtal

Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat aufgrund verschiedener anstehender Einzelhandelsansiedlungen in seiner Sitzung am 22.09.2015 eine Überprüfung der Abgrenzung der zentralen Versorgungbereiche beschlossen. Die CIMA Beratung + Management GmbH in Köln hat ein Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Schwalmtal erarbeitet.

In seiner Sitzung am 28.06.2016 hat der Rat der Gemeinde die Festlegung des zentralen Versorgungsbereches entsprechend dem Einzelhandelskonzept der CIMA Beratung + Management GmbH vom 30. Mai 2016 beschlossen.

Regionales Einzelhandelskonzept Kreis Viersen

Der Einzelhandel stellt eine der prägendsten Nutzungen der Innenstadt- und Ortskerne dar. Er belebt die Zentren und dient der Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen, mittel- und längerfristigen Bedarfs.

Gleichzeitig hat sich der Einzelhandel in der Vergangenheit zunehmend auch außerorts „auf der grünen Wiese“ an nicht-integrierten Standorten angesiedelt. Diese PKW-orientierten Ansiedlungen verschlechtern die Situation in den gewachsenen Zentren, indem insbesondere Kundenströme abgezogen werden und die Ansiedlungen auf der grünen Wiese den gewachsenen Einzelhandel in den Zentren schädigen. Im Zuge des demografischen Wandels – die Menschen werden vor allem weniger und älter - und des Umweltschutzgedankens gilt es, die zentralen Lagen der Ortskerne wieder zu stärken und zu erhalten. Die bestehenden Einkaufslagen in den Zentren sollen vor schädlichen Auswirkungen geschützt werden. Gleichzeitig muss sich der Einzelhandel weiter entwickeln können. Dies soll an geeigneten, städtebaulich im Siedlungsgefüge integrierten Standorten erfolgen.

Aus diesen Gründen haben sich der Kreis Viersen, die kreisangehörigen Kommunen, der Einzelhandelsverband Krefeld-Kempen-Viersen sowie die IHK Mittlerer Niederrhein, die Bezirksregierung Düsseldorf und die Städte Mönchengladbach und Krefeld zusammengeschlossen und das Instrument des Regionalen Einzelhandelskonzeptes installiert.

Das Regionale Einzelhandelskonzept für die Städte und Gemeinden im Kreis Viersen definiert einen Rahmen gemeinsamer Regeln, die künftig ein einheitliches Vorgehen in der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen erleichtern. Durch eine Selbstbindung der bezeichneten Kooperationspartner an die Regeln und Kriterien des Regionalen Einzelhandelskonzeptes im Rahmen von Ratsbeschlüssen wird das Ziel verfolgt, die Ansiedlung der Einzelhandelsbetriebe wieder verstärkt in die Stadt- und Ortskerne zu lenken. Der Einzelhandel soll vornehmlich an städtebaulich integrierten Standorten realisiert werden. Dies gilt vor allem für Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten (Nahversorgung der Bevölkerung insbesondere mit Gütern des täglichen Bedarfs).

Regional einheitliche Abstimmungsverfahren zu Einzelhandelsvorhaben bündeln bestimmte Arbeitsgänge und überprüfen die im Konzept festgelegten Ansiedlungskriterien für Unternehmen. Grundsätzlich gilt: Sind die von Neuplanungen betroffenen Kommunen auf Basis des regionalen Konzeptes über die Ansiedlung einig, kann ein Vorhaben schneller als bisher realisiert werden. Für Vorhaben, die mit den Ansiedlungskriterien des Regionalen Einzelhandelskonzeptes übereinstimmen, kann das gesamte Verfahren beschleunigt werden. Unter anderem kann das Vorhaben schneller das Verfahren zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nach § 34 Landesplanungsgesetz NRW durchlaufen.

Ergebnis des Regionalen Einzelhandelskonzeptes ist seit Einführung im Jahr 2005 der „Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept Kreis Viersen“, in dem regelmäßig die neun Kreiskommunen, die Bezirksregierung Düsseldorf, der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband Krefeld-Kempen-Kreis Viersen, die IHK Mittlerer Niederrhein, die Kreishanderwerkerschaft und die umliegenden Kommunen Krefeld, Mönchengladbach, Meerbusch und Kaarst tagen. In ihm werden relevante Einzelhandelsvorhaben der Region diskutiert und erörtert.

Als Grundlage der regionalen Abstimmungen zum Thema Einzelhandel dient seit 2005 das „Regionale Einzelhandelskonzept Kreis Viersen“ der BBE Unternehmensberatung GmbH und Econ-Consult. Das Konzept gliedert sich in zwei Teilbereiche, einer einzelhandelsrelevanten, regionalen Situationsanalyse (Teil I) und der Benennung von einheitlichen Kriterien für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im Kreisgebiet sowie Verfahrensvorgängen zur regionalen Abstimmung von Einzelhandelsvorhaben (Teil II). Im Jahr 2009 wurde u.a. aufgrund von einzelhandelsrelevanten Änderungen der Gesetzeslage und einer Überarbeitung der Kooperationsregeln eine Fortschreibung des Teils II des Regionalen Einzelhandelskonzeptes durch die Firma Stadt + Handel erarbeitet. Im Jahr 2010 erfolgte die Ergänzung einer synoptischen Darstellung der festgelegten Zentralen Versorgungsbereiche in den Kreiskommunen. „Zentrale Versorgungsbereiche“ definieren räumlich abgegrenzte Bereiche, in denen der Einzelhandel - oft ergänzt um Dienstleistungs- und Gastronomieangebote - eine bestimmte Versorgungsfunktion für die Kommune wahrnimmt. Diese Bereiche haben die Funktion eines Zentrums mit entsprechender Verkehrsanbindung, einem bestimmten Einzugsbereich und Warenspektrum. Die Erhaltung und die Entwicklung dieser Zentralen Versorgungsbereiche nach dem Baugesetzbuch ist eine wichtige Aufgabe. Es sollen daher Einzelhandelsvorhaben innerhalb der Zentralen Versorgungsbereiche geschützt und gefördert werden.

Das Regionale Einzelhandelskonzept ersetzt nicht die formell erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zum Vorhaben, sondern ergänzt diesen formellen Rahmen um eine informelle, freiwillige Zusammenarbeit der Kooperationspartner. Es schafft zusätzliche Planungssicherheit.

Nähere Auskünfte zum Regionalen Einzelhandelskonzept erteilt Herr Peter Hoffmann, peter.hoffmann@kreis-viersen.de; 02162-39-1424.