Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Schwalmtal - 4. Runde-
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen.
Die Gemeinde Schwalmtal hat bereits zur 3. Runde einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser soll nun in Verbindung mit den aktualisierten Lärmkarten der Stufe 4 überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
Im Gemeindegebiet sind durch die Lärmkartierung die Hauptverkehrsstraßen erfasst.
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Innerhalb der Gemeinde Schwalmtal wurde eine Lärmbelastung im Bereich der Hauptverkehrsstraßen
- A52 innerhalb des Gemeindegebiets und der
- L371 zwischen Anschlussstelle A 52 und L 475 kartiert.
Auf zwei Straßenabschnitten sind die Gebäude hohen Lärmpegeln ausgesetzt
- Steeg, Steegskamp, Haus Nr. 2 bis Steeg, Haus Nr. 4a und
- Hostert, Waldnieler Heide bis Autobahnanschlussstelle Hostert.
1. Phase – Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung der benachbarten Kommunen und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
In der Zeit vom 09. Oktober 2023 bis einschließlich 09. November 2023 können die Öffentlichkeit, die benachbarten Kommunen, betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Schwalmtal mitwirken.
Im Rahmen der 1. Beteiligung findet zum Verfahren des Lärmaktionsplans am 25.10.2023 um 18:00 Uhr im großen Bürgersaal des Bürgerhauses Waldniel, Markt 20, 41366 Schwalmtal eine Bürgersprechstunde statt, bei der die Gemeindeverwaltung und das bearbeitende Planungsbüro für Rückfragen und Auskünfte zur Verfügung steht.
Die zugehörigen Dokumente können Sie im Downloadbereich, weiter unten finden.
Zusätzlich können die Planunterlagen im Rathaus in Zimmer 209 während der unten aufgeführten Dienststunden eingesehen werden.
montags und freitags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags und mittwochs von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
donnerstags von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Stellungnahmen zur 1. Phase
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: mona.groetschel@gemeinde-schwalmtal.de oder bauleitplanung@gemeinde-schwalmtal.de
Alternativ können auch schriftliche Stellungnahmen an die
Gemeinde Schwalmtal
Der Bürgermeister
Markt 20
41366 Schwalmtal
gerichtet werden.
Weitere Vorgehensweise
Nach Ablauf der o. a. Frist wird der Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr bzw. der Rat der Gemeinde Schwalmtal über die Abwägungsergebnisse zu den fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen beraten und beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstrabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Lärmaktionsplan abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Verfahren erforderlich sind, dem Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr bzw. dem Rat der Gemeinde Schwalmtal und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Die im Rahmen der Beteiligung aus der 1. Phase vorgebrachten Anregungen, Bedenken etc. werden abgewogen und ggf. in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Nach der erfolgten Einarbeitung der Stellungnahmen findet eine zweite Mitwirkungsphase statt, in der die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit erhält Anregungen und Bedenken zu der Abwägung der im Rahmen der ersten Phase eingegangenen Hinweise vorzubringen. Die vorgebrachten Stellungnahmen werden hierbei ebenfalls abgewogen und ggf. in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird dieser durch den Rat der Gemeinde Schwalmtal beschlossen und auf der Homepage der Gemeinde (www.schwalmtal.de) bekannt gegeben.