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Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Schwalmtal - 4. Runde-

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen.

Die Gemeinde Schwalmtal hat bereits zur 3. Runde einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser soll nun in Verbindung mit den aktualisierten Lärmkarten der Stufe 4 überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Im Gemeindegebiet sind durch die Lärmkartierung die Hauptverkehrsstraßen erfasst.

Grundlage für die erfassten Haupverkehrsstraßen ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

Innerhalb der Gemeinde Schwalmtal wurde eine Lärmbelastung im Bereich der Hauptverkehrsstraßen

  • A52 innerhalb des Gemeindegebiets und der
  • L371 zwischen Anschlussstelle A 52 und L 475 kartiert.

Auf zwei Straßenabschnitten sind die Gebäude hohen Lärmpegeln ausgesetzt

  • Steeg, Steegskamp, Haus Nr. 2 bis Steeg, Haus Nr. 4a und
  • Hostert, Waldnieler Heide bis Autobahnanschlussstelle Hostert.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange sowie Behörden erfolgt in zwei Phasen.

1. Phase – Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung der benachbarten Kommunen und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die 1. Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich einer Bürgersprechstunde fand im Zeitraum vom 09.10.2023 bis 09.11.2023 statt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise hat sich
der Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr in seiner Sitzung am 06.02.2024 beraten und beschlossen.

In derselben Sitzung beschloss der Ausschuss auch die weitere Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (2. Phase).

2. Phase – erneute Mitwirkung der Öffentlichkeit und Beteiligung der benachbarten Kommunen und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

In der Zeit vom 04. März 2024 bis einschließlich 04. April 2024 erhält die Öffentlichkeit sowie die benachbarten Kommunen, betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit an der 4. Runde der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Schwalmtal mitzuwirken.

Die zugehörigen Dokumente können Sie im Downloadbereich, weiter unten finden.

Zusätzlich können die Planunterlagen im Rathaus in Zimmer 209 während der unten aufgeführten Dienststunden eingesehen werden.

montags und freitags von                08:00 Uhr - 12:00 Uhr
dienstags und mittwochs von        08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
donnerstags von                                   08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von langen Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Stellungnahmen zur 2. Phase

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf des Lärmaktionsplans vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: mona.groetschel@gemeinde-schwalmtal.de oder bauleitplanung@gemeinde-schwalmtal.de

Alternativ können auch schriftliche Stellungnahmen an die

Gemeinde Schwalmtal
Der Bürgermeister
Markt 20
41366 Schwalmtal

gerichtet werden.

Weitere Vorgehensweise

Nach Ablauf der o. a. Frist wird der Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr bzw. der Rat der Gemeinde Schwalmtal über die Abwägungsergebnisse zu den fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen beraten und beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstrabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Lärmaktionsplan abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Verfahren erforderlich sind, dem Ausschuss für Planung, Bauen und Verkehr bzw. dem Rat der Gemeinde Schwalmtal und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Die im Rahmen der Beteiligung aus der 2. Phase vorgebrachten Anregungen, Bedenken etc. werden zu einem späteren Zeitpunkt politisch beraten und abgewogen und ggf. in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird dieser durch den Rat der Gemeinde Schwalmtal beschlossen und auf der Homepage der Gemeinde (www.schwalmtal.de) bekannt gegeben.