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Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes. Bis zum 2. Januar 2024 hat die Öffentlichkeit die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.
Die Veröffentlichung des Lärmaktionsplan-Entwurfes erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap

 



Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

 



Newsletter und Kontakt

Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Bürger auch für den Newsletter anmelden, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de

Postalische Anfragen werden an folgende Adresse gebeten: 

Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6 
53175 Bonn