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Förderung von Balkonkraftwerken
Die Gemeinde Schwalmtal hat im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen Mittel beantragt, welche in den Klimaschutz innerhalb der Kommune investiert werden sollten.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit hat in seiner Sitzung am 07. März 2023 beschlossen, ca. 32.000 Euro als Förderprogramm an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde weiterzugeben. Hierbei sollen steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit 50 % (max. aber 300 Euro) Zuschuss des Rechnungsbetrags gefördert werden. Die Förderung endet, sobald die dafür vorgesehenen Mittel ausgeschöpft sind. Die dazugehörige Richtlinie und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Schwalmtal unter https://www.schwalmtal.de/wirtschaft-bauen/umwelt/klimaschutz
Ab dem 17. April 2023 um 12:00 Uhr kann dort auch Ihr Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt vorzugsweise online über die oben genannte Seite der Gemeinde Schwalmtal. Für Fragen steht Herr Jonas Henkel, Tel. 02163/946129 oder jonas.henkel@gemeinde-schwalmtal.de zur Verfügung.
