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3G-Nachweis für Rathausbesuch entfällt / Maskenpflicht bleibt bestehen
Der Besuch des Rathauses ist ab sofort wieder ohne 3G-Nachweis möglich! Der 3G-Nachweis wird beim Zutritt zum Gebäude folglich nicht mehr abgefragt.
Weiterhin bestehen bleibt dagegen die Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2-Maske). Hierüber besteht Einvernehmen zwischen dem Landrat, der Bürgermeisterin sowie den Bürgermeistern.
Ihre persönliche Vorsprache kann weiterhin zunächst nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.