Die Landesregierung stellt mit dem umfangreichem Unterstützungsprogramm ,,Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut" den Kommunen für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Armut zur Verfügung. Die Gemeinde Schwalmtal erhält davon 80.262,00 €.
Mit diesem Programm können Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben im Jahr 2023 unterstützt werden, z. B. bei Strom- und Heizkosten, Kosten für Müllentsorgung, Miet- und Mietnebenkosten, Ausgaben für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien und zur Aufrechterhaltung des Betriebes sowie bei weiteren Kosten, um vor den Herausforderungen zu schützen, die zu Einschränkungen oder Schließungen führen.
Bei der sozialen Infrastruktur kann es sich z. B. handeln um:
- Sozial- und Schuldnerberatung
- Tafeln
- Kleiderkammern
- Sozialkaufhäuser
- Lebensmittelverteiler
- Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen
- Erwerbslosenzentren
- Seniorentreffs
- Nachbarschaftsnetzwerke, etc.
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können ab sofort bis zum 02.06.2023 eine verbindliche Bedarfsmeldung (siehe unten im Downloadbereich) beim Fachbereich Schule, Ordnung und Soziales gerne über die E-Mailadresse info@gemeinde-schwalmtal.de einreichen. Der Ausschuss für Demografie und Soziales entscheidet zeitnah über die Verteilung der Gelder.
Die Mittelbewilligung erfolgt schriftlich.
Nach Erhalt von Fördermitteln aus dem „Stärkungspakt NRW“, ist bis zum 31.01.2024 der Vordruck Verwendungsnachweis (ebenfalls unten im Downloadbereich) bei der Gemeinde Schwalmtal einzureichen.
Zusätzliche Informationen finden Sie unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.
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