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Landtagswahl 2022

Am 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen der 18. Landtag gewählt. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sofern sie mindestens seit dem 29. April 2022 in NRW Ihren Hauptwohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählen kann demnach nur, wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Schwalmtal eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung eingetragen, in der sie am 03.April 2022 bei der Meldebehörde gemeldet sind. In das Wählerverzeichnis werden von Amts wegen eingetragen, auch diejenigen, die nach dem Stichtag bis zum 29. April 2022 von außerhalb des Landes zugezogen und bei der Meldebehörde gemeldet sind.

Wahlberechtigte, die nach dem Stichtag, ab 04. April 2022 innerhalb des Landes NRW umziehen, behalten grundsätzlich Ihr Wahlrecht in der früheren Wohngemeinde. Gerne machen wir darauf aufmerksam, dass in der Zuzugsgemeinde nur gewählt werden kann, wenn bis zum 24. April 2022 ein Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis ausdrücklich beantragt wird.

Jeder kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wahlbenachrichtigung

Jedem Wahlberechtigten wird eine schriftliche Wahlbenachrichtigung zugesandt. Dieser Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, dass an der Wahl teilgenommen werden darf. Es informiert zudem, wie und wo der Wähler seine Stimme abgeben kann.

Grundlage für die Zusendung einer Wahlbenachrichtigung und die Grundlage des Wahlrechts in der Gemeinde ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Bei Umzug, Wegzug, Zuzug in und außerhalb der Gemeinde Schwalmtal zw. innerhalb und außerhalb des Kreises Viersen kann sich das persönliche Wahlrecht verändern. Der Bürgerservice der Gemeinde Schwalmtal hält Informationen bereit und das Wahlamt erteilt gerne entsprechende Auskünfte.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen wird in der Zeit vom 5. April 2022 bis zum 24. April 2022 erfolgen. Wer bis zum 24. April 2022 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte unbedingt Kontakt zum Wahlamt der Gemeinde Schwalmtal aufnehmen und das Wahlrecht überprüfen lassen. In der Zeit vom 25. bis 29. April 2022 besteht überdies die Möglichkeit Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis zu nehmen.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein besonderes Augenmerk auf ihre Wahlbenachrichtigung zu richten, da sich aufgrund des vorbeugenden Infektionsschutzes der Wahlraum an einer anderen Örtlichkeit befinden könnte. Bereits bei den vergangenen Wahlen wurden altbekannte Wahlräume aus diesen Gründen verlegt. Leider war und ist es beim Ausweichen auf andere Örtlichkeiten nicht immer möglich, die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Auch die Information einer möglichen fehlenden Barrierefreiheit können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Zentrales Wahlbüro

Wie in den letzten beiden Jahren wird auch anlässlich der Landtagswahl ein zentrales Wahlbüro im Gangeszimmer des Bürgerhauses, welches auch barrierefrei erreichbar ist, eingerichtet. Ab dem 12.04.2022 haben Sie hier montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00-12.00 Uhr die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen, abzuholen oder auch direkt vor Ort Ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Ihr Wahlamt erreichen Sie telefonisch unter 02163 / 946109 oder per mail wahlamt@gemeinde-schwalmtal.de.

Wahlhelfer gesucht

Für die Landtagswahl am 15.05.2022 werden freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht. Am Vormittag und am Nachmittag wird je die Hälfte der Wahlhelfer/innen benötigt, gegen 17:45 Uhr finden sich dann alle Mitglieder des Wahlvorstandes wieder im Wahlraum ein, um ab 18:00 Uhr die Stimmauszählung vorzunehmen. Für den Wahltag wird ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € gezahlt.

Wahllokale

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Die anschließende Auszählung der Wahlergebnisse ist öffentlich.

Ihr Wahllokal finden Sie auch über unseren Wahlraumfinder: hier 

Ergebnisse der Landtagswahl 2022

Die Auszählungen der Wahlergebnisse beginnen in den jeweiligen Wahlräumen unmittelbar nach Schluss der Wahlhandlung um 18 Uhr und sind öffentlich. Der Wahlvorsteher des Wahlvorstandes weist interessierten Gästen ggfs. einen Zuschauerplatz zu. Die von den Wahllokalen eingehenden Wahlergebnisse werden geprüft und in Echtzeit auf folgender Seite zu gegebener Zeit angezeigt: LINK