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Kontakt
Telefon: 02163/946-139
Telefax: 02163/946-154
Gemeindeverwaltung Schwalmtal
Markt 20
41366 Schwalmtal
Gebühren:
- Für die Urkunden fällt eine Gebühr von 10,00 € an.
Inhalt
Urkunden
Beim Standesamt erhalten Sie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder beglaubigte Ablichtungen oder Abschriften aus dem Geburts-, Ehe-, Sterbe- oder Lebenspartnerschaftsregister.
Zuständigkeit
Nicole Optenplatz
Telefon: 02163/946-139
Telefax: 02163/946-154
E-Mail: nicole.optenplatz@gemeinde-schwalmtal.de
Hinweise
Die Urkunden, beglaubigten Ablichtungen bzw. beglaubigten Abschriften sind dort anzufordern, wo der jeweilige Personenstandsfall beurkundet wurde.
Sie können die Dokumente persönlich abholen oder schriftlich bestellen. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Bitte legen Sie neben der Vollmacht auch zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person vor.
Die schriftliche Urkundenanforderung können Sie mit dem unten genannten Formular beantragen.
Rechtliche Grundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Gebühren
Die Gebühren betragen für die erste Urkunde 10,- Euro und für jede weitere gleichzeitig davon ausgefertigte Urkunde 5,- Euro.