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Gemeindeverwaltung Schwalmtal
Markt 20
41366 Schwalmtal
Inhalt
Müllgefäße (Bestellung/Abmeldung/Veränderung)
Nach den geltenden landesgesetzlichen Regelungen ist die Gemeinde Schwalmtal Ansprechpartnerin für alle Fragen der Abfallentsorgung mit Ausnahme der „gelben Tonne / des gelben Sacks“.
Für die Abfuhr der „gelben Tonne / des gelben Sacks“ ist unmittelbarer Ansprechpartner als örtlicher Lizenznehmer der verschiedenen Dualen Systeme die Firma Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH - EGN - in Viersen, die Sie unter der kostenlsoen Rufnummer 0800 / 2010505 erreichen können.Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.egn-gelbersack.de
Die Anzahl und die Größe der zu Verfügung gestellten Restmüllgefäße richtet sich nach der Personenzahl im Haushalt.
Für Bestellungen und Änderungen sprechen Sie bitte den Bürgerservice an oder nutzen Sie folgenden Link: Müllgefäßbestellung
Gebühren
Die Gemeinde Schwalmtal erhebt für alle oben genannten Entsorgungsleistungen eine Einheitsgebühr, die sich nach der Personenzahl im Haushalt bzw. nach der Größe des zur Verfügung gestellten Restmüllgefäßes richtet.
Nach der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Schwalmtal wird jedem Haushalt pro zugehörige Person standardmäßig ein Restmüllvolumen von 40 l bei 14-tägiger Leerung zur Verfügung gestellt. Diese Berechnungseinheit wird im jährlichen Steuerbescheid auch als „Einwohnergleichwert (EGW) bezeichnet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, das nächst kleinere Gefäß zu wählen und hierdurch die Höhe der zu entrichtenden Gebühr zu verringern.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle:
Anzahl Personen im Haushalt | Standardmäßig abzunehmende Tonnengröße | Resultierender Einwohner- Gleichwert | Optionale Tonnengröße | Resultierender Einwohnergleichwert |
---|---|---|---|---|
1 | 1 x 80 l | 1,5 | 1 x 60 l | 1 |
2 | 1 x 80 l | 2 | 1 x 60 l | 1,5 |
3 | 1 x 120 l | 3 | 1 x 80 l | 2 |
4 - 6 | 1 x 240 l | 4 - 6 | 1 x 120 l | 3 |
7 - 9 | 1 x 240 l und 1 x 120 l | 7 - 9 | 1 x 240 l | 6 |
Bei in der Tabelle nicht aufgeführten Personenzahlen sowie in evtl. Sonderfällen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Schwalmtaler Bürgerservice gerne weiter.
Die zu entrichtende Gebühr ergibt sich aus dem Einwohnergleichwert gemäß Tabelle, multipliziert mit dem aktuellen Gebührensatz von derzeit 70,80 € /EGW.