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Erklärung zur Barrierefreiheit
Letzte Version dieser Erklärung: 11. Januar 2021
Die Gemeinde Schwalmtal ist bemüht, ihre Website www.schwalmtal.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.schwalmtal.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) teilweise vereinbar.
Bestehende Mängel
Die Gemeinde Schwalmtal arbeitet aktuell an einer kompletten Neugestaltung der Internetpräsenz www.schwalmtal.de. Die derzeit vorhandenen Fehler werden damit korrigiert. Die neue Internetpräsenz wird voraussichtlich Mitte 2021 den alten Internetauftritt ersetzen.
Innerhalb des derzeitigen Auftritts bestehende Mängel betreffen unter anderem:
- Verwendung der korrekten HTML-Elemente (alle Punkte unter Prüfschritt 1.3.1 - Informationen und Beziehungen),
- Kontraste von Texten ausreichend (Prüfschritt 1.4.3 Kontrast),
- Validität des Quellcodes und Verwendung der korrekten Syntax (Prüfschritt 4.1.1a - Korrekte Syntax),
- PDF-Dokumente und -Formulare.
Leichte Sprache und Gebärdensprache
Das Angebot www.schwalmtal.de enthält bislang noch keine Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstellt.
Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Gemeinde Schwalmtal in Form einer BITV/WCAG Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an internetredaktion@gemeinde-schwalmtal.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 02163/946-184 an, wenn Sie Folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind,
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind,
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Rückmeldung nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeitet wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle bei der Behindertenbeauftragten des Landes wenden (§ 9 BITV NRW). Diese Ombudsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen des Landes außergerichtlich beizulegen.
Im Internet ist sie erreichbar unter Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.