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Kinderreisepass

Wichtiger Hinweis

Ab dem 01.01.2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren, einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Die bereits ausgestellten Dokumente verlieren dabei nicht die Gültigkeit. Wenn Sie mit Ihrem Kind ins Ausland verreisen möchten, benötigen Sie dann einen Personalausweis oder Reisepass. Der Personalausweis/Reisepass wird bei der Bundesdruckerei bestellt und kann nicht sofort ausgestellt werden. Daher müssen Sie die Bearbeitungszeit von 2-4 Wochen beim Personalausweis und 4-6 Wochen beim Reisepass unbedingt beachten. An der Beantragung selbst ändert sich nichts. Wir benötigen ein aktuelles Lichtbild und Ihr Kind muss bei der Beantragung anwesend sein. Falls ein altes Dokument vorhanden ist, bringen Sie dies bitte ebenfalls mit. Außerdem brauchen wir die  Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des gesetzlichen Vertreters und die Geburtsurkunde, sofern diese in Schwalmtal noch nicht vorlag. 
 

Zuständigkeit