Inhalt

Fischereischeine

Jugendfischereischein

  • Mindestalter: 10 Jahre
  • Höchstalter: 16 Jahre (die letzte Ausstellung bzw. Verlängerung erfolgt in dem Jahr in dem das 16. Lebensjahr vollendet wird)
  • Kosten Neuausstellung / Verlängerung: 8 Euro

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Ausweis des Antragstellers
  • 1 Passfoto

Fünfjahresfischerschein

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Prüfungszeugnis gem. § 8 Fischerprüfungsordnung
  • Ausweis des Antragstellers
  • 1 Passfoto
  • Kosten Neuausstellung/Verlängerung: 48 Euro

Jahresfischereischein

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen

  • Prüfungszeugnis gem. § 8 Fischerprüfungsordnung
  • Ausweis des Antragstellers
  • 1 Passfoto
  • Kosten Neuausstellung/Verlängerung: 16 Euro
     

Eine persönliche Vorsprache zur Ausstellung/Verlängerung des Fischereischeines, mit Terminvereinbarung, ist erforderlich. Das alleinige Ausfüllen und Versenden des Antrages ist  nicht ausreichend.

Benötigte Formulare


Zuständigkeit