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Bedarf für Bildung und Teilhabe

Informationen zum Bildungspaket im Kreis Viersen

„Mitmachen möglich machen“

Mit dem vom Bund beschlossenen Bildungs- und Teilhabepaket haben im Kreis Viersen mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Bildung und soziale Integration.

In Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und dem Jobcenter Kreis Viersen koordiniert und organisiert die Kreisverwaltung die Umsetzung des Förderpakets.

Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen!

Sie beziehen Hartz IV, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe und haben mindestens ein Kind? Dann können Sie die Leistungen für Kinder und Jugendliche beantragen. Denn ohne Antrag gibt es keine Leistungen. Beantragt werden kann eine Unterstützung bei der Beschaffung von Schulsachen, bei Ausflügen und Klassenfahrten, für Nachhilfeunterricht, für die Schülerbeförderung, das Mittagessen in Schule, Kindergarten oder Hort oder für die aktive Teilnahme am Vereinsleben.

Welche Leistungen gibt es?

  • Ausflüge und Klassenfahrten
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung („Nachhilfeunterricht“)
  • Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten
  • Soziale und kulturelle Teilhabe

Wie stelle ich einen Antrag?

Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in allen Dienststellen des Jobcenters Kreis Viersen abgeben. Sie erhalten auch von dort weiteren Bescheid.

Für die Bezieher von Sozialhilfe und bei Kindern und Jugendlichen, für die es Wohngeld oder einen Kinderzuschlag gibt, ist die Kreisverwaltung für die Bearbeitung zuständig.

Anschrift:
Kreis Viersen
Sozialamt
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Sie können Anträge aber auch vor Ort im Jobcenter oder beim Sachgebiet 2.1 der Gemeinde Schwalmtal abgeben. Die Anträge werden dann entsprechend weitergeleitet.

Antragsvordrucke sind im Jobcenter oder bei der Kreisverwaltung erhältlich bzw. stehen auf der Homepage des Kreises Viersen zum Download bereit.

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