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Europawahl 2024

Das Europäische Parlament ist eine der fünf wichtigsten Institutionen der EU. Die Abgeordneten werden für die Dauer von fünf Jahren in den Mitgliedsstaaten getrennt gewählt. Dabei hat jeder Mitgliedsstaat eine feste Anzahl von Sitzen und eigene nationale Wahllisten. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger/innen in dem Land ihres Wohnsitzes, wobei die Altersgrenze, ab der gewählt werden darf, je nach Land unterschiedlich sein kann.

Die letzte Europawahl fand am Sonntag, den 26. Mai 2019 statt. Insgesamt wurden 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 Sitze an Abgeordnete aus Deutschland.

Die nächste Europawahl findet am Sonntag, den 09. Juni 2024 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Unionsbürgerinnen und -bürger

Wichtig ist jedoch, dass wahlberechtigte nichtdeutsche Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, hierzu einen Antrag nach Anlage 2A zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 bei der Gemeinde Schwalmtal stellen müssen. 

Zukünftig erhalten Sie dann automatisch am jeweiligen Wohnort die Wahlbenachrichtigung für künftige Europawahlen.

Wer dies bereits als Unionsbürgerin bzw.  Unionsbürger zu den letzten Europawahlen gemacht hat, wird von Amts wegen eingetragen.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger werden durch persönliche Anschreiben über ihr Wahlrecht im Bundesgebiet informiert.

Den Antrag für Unionsbürgerinnen und -bürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl sowie den Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag nach Anlage 2A zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss bis zum 19.05.2024 bei der Gemeinde Schwalmtal gestellt werden

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde bzw. Stadt ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Zur Briefwahl

Kontakt

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag an folgende Adresse:

Gemeindeverwaltung Schwalmtal
Wahlamt
Markt 20
41366 Schwalmtal

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis der Europawahl 2024 in Schwalmtal können Sie in der Wahlergebnispräsentation einsehen.

WahlOMat

Zum WahlOMat

Der Wahl-O-Mat ist eine Webanwendung der Bundeszentrale für politische Bildung, die in Deutschland eine Entscheidungshilfe für aktuell anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen bieten soll. Bei jeder Wahl werden bestimmte politische Fragen den antretenden Parteien als „Thesen“ zur Einordnung vorgelegt. Die Parteien positionieren sich dann zu dieser Aussage. Mit dem Wahl-O-Mat können Sie herausfinden, welche Partei zu Ihnen passen könnte.
 


 

Kontakt

Sonja Classen
E-Mail: wahlamt@schwalmtal.de
Telefonnummer: 02163/946-205
Fax: 02163/946-154