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An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung wird immer dann erforderlich, wenn ein Wohnungswechsel ansteht, egal ob Sie nach Schwalmtal zuziehen, von Schwalmtal aus ins Ausland verziehen oder einfach nur innerhalb der Gemeinde Schwalmtal umziehen.
Grundsätzlich sollten Sie Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen persönlich vornehmen. Bei Familien mit Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung durchführt. Voraussetzung ist, dass Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise mitgebracht werden. Sofern bislang kein Kinderausweis für das Kind ausgestellt wurde, ist die Vorlage der Geburtsturkunde erforderlich.
Seit dem 01. November 2015 ist ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen.
Verstöße gegen die Meldepflicht sind eine Ordnungswidrigkeit.
Zuständigkeit
Bürgerservice
Telefon: 02163/946-400
Telefax: 02163/946-167
E-Mail senden
Gemeindeverwaltung Schwalmtal
Markt 20
41366 Schwalmtal
Erforderliche Unterlagen
Anmeldung:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
- Wenn vorhanden: Stammbuch
Abmeldung:
Eine Abmeldung ist nur noch bei Wegzug ins Ausland erforderlich.
Für eine Abmeldung bei der Gemeinde Schwalmtal benötigen Sie Ihren Personalausweis oder ihren Reisepass
Ummeldung:
Für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Schwalmtal sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mirbringen.
Wichtige Änderungen ab dem 01. November 2015
Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers wird zum 01.November 2015 wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Bei einer Anmeldung, Abmeldung (nur Wegzug ins Ausland) oder Ummeldung benötigt der/die Meldepflichtige ab dem 01.11.2015 eine Bestätigung des Wohnungsgebers, um den Meldevorgang durchführen zu können. Nähere Angaben/Erläuterungen zu der Wohnungsgeberbestätigung finden sie hier.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.