Inhalte durchsuchen
Ansprechpartner:
Blürgerservice
Telefon: 02163/946-400
Telefax: 02163/946-167
E-Mail senden
Gemeindeverwaltung Schwalmtal
Markt 20
41366 Schwalmtal
benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
Gebühren:
- Es entstehen keine Kosten
Inhalt
An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
Eine Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung wird immer dann erforderlich, wenn ein Wohnungswechsel ansteht, egal ob Sie nach Schwalmtal zuziehen, von Schwalmtal aus ins Ausland verziehen oder einfach nur innerhalb der Gemeinde Schwalmtal umziehen.
Seit 1. Juni 2004 entfällt die Abmeldepflicht bei Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands.
Grundsätzlich sollten Sie Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen persönlich vornehmen. Bei Familien mit Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung durchführt. Voraussetzung ist, dass Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise mitgebracht werden. Gemäß Meldegesetz NRW sind Sie verpflichtet, jeden Wohnsitzwechsel innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Dieses gilt auch für eine Nebenwohnung.
Verstöße gegen die Meldepflicht sind eine Ordnungswidrigkeit.
Anmeldung
Für eine Anmeldung bei der Gemeinde Schwalmtal sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
- Wenn vorhanden: Stammbuch
Abmeldung
Seit 1.7.2004 nur noch bei Wegzug ins Ausland nötig.
Für eine Abmeldung bei der Gemeinde Schwalmtal benötigen Sie folgende Dokumente :
- Ihren Personalausweis oder ihren Reisepass
- Bei Kindern bis 16 Jahre ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
Ummeldung
Für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Schwalmtal sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen :
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Bei Kindern bis 16 Jahre ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
