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Gemeindeverwaltung Schwalmtal
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41366 Schwalmtal
Inhalt
Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches
Am 5. Juli 2007 ist die vom Landtag beschlossene Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungsprogramm – LEPro) in Kraft getreten. Mit der Novellierung des LEPro hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe in Nordrhein-Westfalen neu geregelt.
Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe ab einer Verkaufsfläche von 800 qm oder einer Geschossfläche von 1.200 qm.
Ziel dieser gesetzlichen Regelung ist es, die Zentren als Handels-, Arbeits- und Wohnstandorte zu stärken, landesweit ausgewogene Versorgungsstrukturen zu erhalten und den schonenden Umgang mit Flächen zu gewährleisten. Dazu sollen durch die Steuerung der Entwicklung im großflächigen Einzelhandel die Innenstädte und die Stadtteilzentren der Städte und Gemeinden gestärkt werden.
Der Rat der Gemeinde Schwalmtal hat daher in seiner Sitzung am 11.12.2007 beschlossen, die zentralen Versorgungsbereiche sowie die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente in der Gemeinde Schwalmtal festzulegen.
Nach mehrmaliger Beratung verschiedener Zentrenkonzepte in den politischen Gremien zeichneten sich drei Standorte ab, die für eine Einzelhandelsentwicklung vorrangig geeignet sind. Es handelt sich hierbei um das Gelände der ehemaligen Krautfabrik an der Amerner Straße, der ehemaligen Kraftverkehr Schwalmtal an der Bahnhofstraße sowie der Firma Weuthen am Stöckener Weg.
Da die Entscheidung über die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches nachhaltige Auswirkungen auf die Gemeinde Schwalmtal haben wird, wurde das Büro Junker und Kruse aus Dortmund mit der Erarbeitung einer räumlich funktionalen Analyse zur Bewertung dreier Standorte und möglicher Einzelhandelsnutzungen im innerstädtischen Kontext der Gemeinde Schwalmtal beauftragt. Auf der Basis dieser Analyse, die für das Gelände der ehemaligen Krautfabrik an der Amerner Straße die Aufnahme von Entwicklungsflächen empfiehlt, wurde vom 19. Oktober 2009 bis einschließlich 19. November 2009 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am den zentralen Versorgungsbereich auf der Basis der vorgenannten Analyse des Büros Junker und Kruse beschlossen.
