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Durchgangsärzte
Warum zum Durchgangsarzt?
Unternehmen und Ärzte sind verpflichtet, arbeitsunfähige Versicherte unverzüglich einem Durchgangsarzt (auch D-Arzt genannt) vorzustellen. Diese sind sind von den Landesverbänden der gewerblichen Berufsgenossenschaften bestellte Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin. Sie sollen die Qualität und Wirksamkeit der Rehabilitation medizinisch absichern.
Der D-Arzt entscheidet, ob der Versicherte einer besonderen fachärztlichen oder unfallmedizinischen Versorgung bedarf.
